Gefördert wird die Installation von fortschrittlichen Beleuchtungssystemen in Bestandsgebäuden. Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch einschließlich erforderlicher Komponenten und Nebenarbeiten sowie Erstellung eines Beleuchtungskonzepts.
Ebenfalls können tageslicht- oder präsenzabhängige Steuerungen sowie Regelungen von Beleuchtungsanlagen gefördert werden. Retrofit- und Ersatzlampen sind nicht förderfähig.
Als Bestandsgebäude gelten vereinfacht gesagt alle Gebäude älter als fünf Jahre (bzw. GEG-relevante Gebäude (früher EnEV), deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt). Bei den Gebäuden handelt es sich um beheizte Gebäude ab +12°C. Unbeheizte Hallen oder Bereiche fallen nicht unter die Förderrichtlinie.
Es gelten bestimmte technische Mindestanforderungen an das Beleuchtungssystem bezüglich Systemlichtausbeute und Lichtstromerhalt:
- Systemlichtausbeute bei LED Lichtbandleuchten mind. 140lm/W, ansonsten 120lm/W
- Lichtstromerhalt LED Leuchten > L80/50.000h
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
- Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten
- Herstellernachweise zu den Produktmerkmalen
- Vorhabensbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und –kosten.