Förderprogramme

  • Home
  • Förderprogramme
BEG Programm

Es hat sich noch nie mehr gelohnt.

Ihre Investition in klimafreundliche Beleuchtung wird unterstützt: Öffentliche Programme fördern effiziente Innen- und Außenbeleuchtung mit Zuschüssen von bis zu 50 %. Erfahren Sie hier mehr über die verschiedenen Möglichkeiten für Kommunen und Privatunternehmen, für Innen- und Außenbeleuchtung.

Deutschland

BEG-Programm (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Verschiedene Fördermaßnahmen für energetische Sanierungen wurden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt, die zum 1. Januar 2021 startet.

Ein zentraler Bestandteil des BEG-Programms ist die Förderung der Beleuchtungssanierung. Gefördert werden neben dem Beleuchtungssystem und relevanten Nebenkomponente (z.B. Steuerungs- und Regelungstechnik) auch die Beratung, Planung und Installation sowie weitere Maßnahmen, die nötig sind, um die eigentliche Sanierung durchzuführen (z.B. Austausch von Elektroverteilung, Demontage der Altanlage etc.).

  • Vereinfachte Antragstellung: Die breit angelegte Förderung integriert zehn bisherige Einzelprogramme und wird bei den Projektträgern KfW und Bafa zentriert. Für alle Maßnahmen kann zwischen Zuschüssen (Bafa) oder Krediten (KfW) gewählt werden. Mit nur einem Antragsformular, welches für alle Fördermaßnahmen gilt, wird das Verfahren deutlich erleichtert. 
  • Direktzuschuss auch für Unternehmen: Das BEG-Programm gilt für Nichtwohngebäude. Bisher gab es für Unternehmen nur die Möglichkeit einer Förderung über einen zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Künftig können Besitzer von Nichtwohngebäuden eine Förderung als Direktzuschuss erhalten. Dies kann insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen interessant sein.
  • Beihilfefreiheit: Die gesamte BEG, also die Förderrichtlinien für Einzelmaßnahmen sowie für Nichtwohngebäude (NWG), wurde von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft. Das bedeutet, dass Sie in Ihren Förderanträgen keine für Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts sonst notwendigen Angaben mehr tätigen müssen.
  • Geltungsdauer: Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2030.

Gefördert wird die Installation von fortschrittlichen Beleuchtungssystemen in Bestandsgebäuden. Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch einschließlich erforderlicher Komponenten und Nebenarbeiten sowie Erstellung eines Beleuchtungskonzepts. 

Ebenfalls können tageslicht- oder präsenzabhängige Steuerungen sowie Regelungen von Beleuchtungsanlagen gefördert werden. Retrofit- und Ersatzlampen sind nicht förderfähig.

Als Bestandsgebäude gelten vereinfacht gesagt alle Gebäude älter als fünf Jahre (bzw. GEG-relevante Gebäude (früher EnEV), deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt). Bei den Gebäuden handelt es sich um beheizte Gebäude ab +12°C. Unbeheizte Hallen oder Bereiche fallen nicht unter die Förderrichtlinie.

Es gelten bestimmte technische Mindestanforderungen an das Beleuchtungssystem bezüglich Systemlichtausbeute und Lichtstromerhalt:

  • Systemlichtausbeute bei LED Lichtbandleuchten mind. 140lm/W, ansonsten 120lm/W
  • Lichtstromerhalt LED Leuchten > L80/50.000h

Folgende Nachweise sind zu erbringen:

  • Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten
  • Herstellernachweise zu den Produktmerkmalen
  • Vorhabensbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und –kosten.

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen,
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften,
  • freiberuflich Tätige,
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände,
  • sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen.

Dies gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, sowie für Contractoren. Pächter, Mieter oder Contractoren benötigen eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers.

Der Fördersatz beträgt pauschal 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Dabei sind die förderfähigen Ausgaben gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro.

Die Förderung wird dabei entweder als Direktzuschuss gewährt oder als Tilgungszuschuss zum KfW-Kredit. Der Direktzuschuss ist dabei kombinierbar mit anderen Finanzierungsmodellen wie Leasing, Mietkauf oder Contracting. 
Das KfW 278 Förderprogramm läuft noch bis zum 30.06.2021 und wird ab 1.07.2021 bei der KfW in die BEG Förderung überführt (Kredit mit 20% Tilgungszuschuss).

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/Anlagentechnik/anlagentechnik_node.html

https://www.energie-effizienz-experten.de/fuer-unternehmen-und-kommunen

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/?kfwnl=Bauen_Wohnen_Energie_sparen.12-01-2021.1045264

https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

BMU Förderprogramm:

Allgemeines

Fördermittelgeber:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Projektträger Jülich (PTJ)

 

Adresse für die Förderanträge:

Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Kommunaler Klimaschutz (KKS)
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
ptj-ksi@fz-juelich.de


030 / 2 01 99-5 77

  • Keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid
  • Vorhaben muss begonnen, durchgeführt und abgeschlossen werden
  • Der Maßnahmenbeginn ist in ersten neun Monaten nachzuweisen
  • Finanzierung muss gesichert und Eigenmittel müssen bestätigt werden. (durch den Kämmerer)
  • Keine Sorge: Nachbesserung bei fehlerhaften Anträgen ist möglich!

Ausschlüsse:

  • Prototypen, Eigenbauten, gebrauchte Anlagen
  • Eigenleistungen, Planung/Ingenieur
  • Laufende Ausgaben/Instandhaltung
  • Retrofit-Lösungen: nicht nachhaltig

Antragsfrist: Ganzjährig
Geltungsdauer der Richtlinie: Bis zum 31.12.2022

Christian Mayr

Ihr Ansprechpartner
Förderprogramme Deutschland

Days
Hours
Minutes
Seconds

    ><}
    ×

    Hallo

    Du kannst die Nummer +4990821849055 einspeichern oder
    Du nutzt unseren WhatsApp Chat. Alternativ schicke uns eine E- Mail an info@imperialux.de

    × WhatsApp Service Chat!